Lizenzvereinbarung

(zuletzt geändert am 20.05.2019)

 

Hiermit stimme ich im Namen meiner Kommune den nachfolgenden Lizenzbestimmungen zu. Insbesondere stimme ich zu, die auf der Seite www.freiwillige-feuerwehr.nrw zum Download eingestellten Materialien ausschließlich in der angebotenen Gestaltung entsprechend dem Styleguide (abrufbar hier), nur im angegebenen Umfang und ausschließlich zum Zweck der Werbung für die kommunale Feuerwehr zu verwenden. Das zum Download bereitgestellte Kampagnen-Logo "Freiwillige Feuerwehr. Für mich. Für alle." darf unter der Voraussetzung der Einhaltung unten stehender Lizenzbestimmungen weitergegeben werden an

  • - einzelne Mitglieder der jeweiligen Freiwilligen Feuerwehr,
  • - Vereine zur Förderung der Feuerwehr,
  • - Unternehmen, die die örtliche Feuerwehr unterstützen,
  • - Institutionen, die die Feuerwehr unterstützen.


Die weiteren zum Download angebotenen Kampagnen-Materialien dürfen unter der Voraussetzung der Einhaltung unten stehender Lizenzbestimmungen zum Zwecke der örtlichen feuerwehrbezogenen Mitgliederwerbung weitergegeben werden an

  • - einzelne Mitglieder der jeweiligen Freiwilligen Feuerwehr,
  • - Vereine zur Förderung der Feuerwehr und
  • - Institutionen, die die Feuerwehr unterstützen.


Sofern die zum Download angebotenen Kampagnen-Motive auch an Unternehmen, die die örtliche Feuerwehr unterstützen, weitergegeben werden sollen, ist vorher die Zustimmung des Ministeriums des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen einzuholen.

Vorbenannten Feuerwehren, Vereinen, Unternehmen und Institutionen ist eine ausschließlich gewerbliche und/oder kommerzielle Nutzung der Kampagnen-Materialien nicht gestattet. Den einzelnen Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr und Beschäftigten der Kommunalverwaltung ist darüber hinaus jede gewerbliche und/oder kommerzielle Nutzung der Materialien untersagt.

Präambel

Das Ministerium des Innern des Landes  Nordrhein-Westfalen - vormals Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen - (Lizenzgeber) hat gemeinsam mit dem Verband der Feuerwehren in NRW e. V. aus dem Projekt „Förderung des Ehrenamtes in den Feuerwehren“ heraus eine gemeinsame Image- und Personalwerbekampagne für die Freiwilligen Feuerwehren im Land gestartet. Hierfür wurde auch die Internetseite www.freiwillige-feuerwehr.nrw erstellt. Das Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen möchte mit diesem Projekt Menschen für den Einsatz bei der Freiwilligen Feuerwehr begeistern. Auf der Internetseite erhalten Interessierte zahlreiche Informationen rund um die Freiwilligen Feuerwehren in Nordrhein-Westfalen. Zudem werden den einzelnen Kommunen im Land NRW (Lizenznehmer) in einem internen Bereich zur Unterstützung ihrer örtlichen feuerwehrbezogenen Mitgliederwerbung Werbemittel (u. a. Logo, Kampagnenmotive, Dokumente) unentgeltlich zum Download angeboten.

Vor diesem Hintergrund wird Folgendes vereinbart:

§ 1 BEGRIFFSBESTIMMUNGEN
„Kampagnen-Materialien“ sind alle im internen Bereich der Kampagnen-Website für die Kommunen zum Download eingestellten Werbemittelvorlagen, Dateien und Dokumente einschließlich Audio- und Videodateien.
„Vertragsgebiet“ bedeutet Deutschland.

§ 2 LIZENZEINRÄUMUNG

(1) Der Lizenzgeber räumt dem Lizenznehmer hiermit kostenlos das nichtausschließliche Recht ein, die zum Download auf der Seite www.freiwillige-feuerwehr.nrw eingestellten Kampagnen-Materialien im Vertragsgebiet nach Maßgabe dieser Vereinbarung zuverwenden.
Der Lizenznehmer erkennt an, dass der Lizenzgeber beabsichtigt und berechtigt ist, zahlreiche weitere Lizenzen zur Benutzung der Kampagnen-Materialien im Vertragsgebiet und weltweit zu vergeben.

(2) Der Lizenznehmer ist berechtigt, zu dem in der Präambel benannten Zweck das Kampagnen-Logo "Freiwillige Feuerwehr - Für mich. Für alle." an seine Mitglieder, Fördervereine der jeweiligen Feuerwehr, Unternehmen und Institutionen weiterzugeben, sofern diese die örtliche Feuerwehr unterstützen und sich gegenüber dem Lizenznehmer und dem Lizenzgeber zur Einhaltung dieser Lizenzbestimmungen verpflichten. Die weiteren zum Download angebotenen Kampagnen-Materialien dürfen zum Zwecke der Unterstützung der örtlichen feuerwehrbezogenen Mitgliederwerbung weitergegeben werden an

  • - einzelne Mitglieder der jeweiligen Freiwilligen Feuerwehr,
  • - Vereine zur Förderung der Feuerwehr und
  • - Institutionen, die die Feuerwehr unterstützen.


sofern sich diese gegenüber Lizenznehmer und Lizenzgeber zur Einhaltung dieser Lizenzbestimmungen verpflichten. Eine ausschließlich gewerbliche und/oder kommerzielle Nutzung der eingestellten Kampagnen-Materialien bzw. der mittels ihrer erstellten Produkte ist nicht gestattet. Den einzelnen Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr ist darüber hinaus jede gewerbliche und/oder kommerzielle Nutzung der Materialien untersagt. Wenn der Wunsch geäußert wird, außer dem Kampagnen-Logo „Freiwillige Feuerwehr. Für mich. Für alle." auch die zum Download eingestellten Motive an Unternehmen weiterzugeben, die die örtliche Feuerwehr unterstützen, ist dies nur nach vorheriger Zustimmung durch das Ministerium des Innern des Landes NRW gestattet. Der Lizenznehmer ist berechtigt,  mithilfe der eingestellten Kampagnen-Materialien Werbemittel durch Dritte herstellen zu lassen, wenn diese Dritten sich auch gegenüber Lizenznehmer und Lizenzgeber zur Einhaltung dieser Bestimmungen verpflichten.

 (3) Die Erteilung der Lizenz nach § 2 Abs. 1 berührt nicht die Lizenzen, die Dritten vorher erteilt worden sind.

§ 3 BESCHRÄNKUNGEN DER BENUTZUNG DER KAMPAGNEN-MATERIALIEN

(1) Der Lizenznehmer verpflichtet sich, die zum Download eingestellten Kampagnen-Materialien nur für solche Verwendungen zu benutzen, die im Hinblick auf den Zweck, welcher in der Präambel festgelegt ist, geeignet sind. Eine ausschließlich gewerbliche und/oder kommerzielle Nutzung der eingestellten Kampagnen-Materialien bzw. der mittels ihrer erstellten Produkte ist nicht gestattet.

(2) Der Lizenznehmer verpflichtet sich, die Kampagnen-Materialien nur in der angebotenen bzw. eingetragenen Form zu benutzen. Der Lizenznehmer hat die Kampagnen-Materialien entsprechend den Vorgaben des Styleguides zu verwenden. Die Vorgaben des Styleguides sind für die Nutzung verpflichtend. Eine davon abweichende Verwendung entspricht nicht diesen Lizenzbestimmungen und ist nur mit Zustimmung des Lizenzgebers zulässig.

(3) Die Kampagnen-Materialien dürfen, sofern nachfolgend nicht anders beschrieben, grundsätzlich weder inhaltlich noch gestalterisch verändert werden.

(4) Für die Zwecke dieses Vertrages gilt die Benutzung der Kampagnen-Materialien in einer Form, die von der vorgegeben Darstellung abweicht, auch dann nicht als zulässige Benutzungsform im Sinne dieser Lizenzvereinbarung, wenn die Abweichungen den kennzeichnenden Charakter der Kampagnen-Materialien nicht verändern. Eine bloße Vergrößerung oder Verkleinerung der zum Download eingestellten Print-Formate (Skalierung) ist, entsprechend der Vorgaben des Styleguides, zulässig. Sofern das Motiv einen editierbaren Bereich aufweist, darf dieser nur zur Angabe von Namen, Kontaktdaten und Logo bzw. Wappen des Lizenznehmers (der Kommune bzw. der örtlichen Feuerwehr) verwendet werden. Eine Vergrößerung oder Verschiebung des editierbaren Bereichs ist nicht gestattet. Eine Verbindung mit anderen Motiven, als die die zum Download zur Verfügung stehen, ist nur zulässig, wenn sie das Kampagnen-Motiv selbst - mit Ausnahme der vorbeschriebenen Editierungsmöglichkeiten - unverändert lässt und sich das weitere Motiv bzw. weiterer Text nur ober- oder unterhalb bzw. seitlich an das Kampagnen-Motiv anschließt und die im Styleguide beschriebenen Abstände eingehalten werden.

(5) Kampagnen-Materialien, die im Download-Bereich als reine Online- oder Social-Media-Inhalte bezeichnet sind, dürfen durch den Lizenznehmer auch nur im Online- bzw. Social-Media-Bereich verwendet werden.

(6) Die zum Download eingestellten Kampagnen-Hörfunkspots dürfen durch den Lizenznehmer nur zu dem in dieser Vereinbarung beschriebenen Zweck und ausschließlich online, d. h. auf eigenen Websites der Kommune bzw. der kommunalen Feuerwehr, sowie ausschließlich im auf NRW-begrenzten Rundfunk verwendet werden. Eine Verwendung der Hörfunkspots im Rahmen von Veranstaltungen wie z.B. Tag der offenen Tür, Messeauftritte etc. ist nicht gestattet. 

(7) Der Kampagnen-Spot sowie die diesbezüglichen Vignetten dürfen nur durch den Lizenznehmer, nur zu dem in dieser Vereinbarung beschriebenen Zweck und nur innerhalb Deutschlands verwendet werden. Eine Aussteuerung via Website, Social Media, TV und /oder Kinos bzw. Lichtspielhäuser sowie die Nutzung im Rahmen von Veranstaltungen des Lizenznehmers, wie z. B. Tage der offenen Tür, Messeauftritte etc., sind gestattet. Weder der Spot noch die Vignetten dürfen verändert werden.

§ 4 ZUSTIMMUNGSERFORDERNISSE

Eine von § 2 und 3 abweichende Nutzung der Kampagnen-Materialien ist nur mit vorheriger Zustimmung des Lizenzgebers in Schrift- oder Textform gestattet. Verweigert der Lizenzgeber die Zustimmung, so darf der Lizenznehmer die jeweilige Benutzung der Kampagnen-Materialien nicht vornehmen.

§ 5 VERFÜGUNGEN DES LIZENZNEHMERS

(1) Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, Rechte nach diesem Vertrag auf Dritte zu übertragen.

(2) Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, die ihm aus diesem Lizenzvertrag zustehenden Rechte an den Kampagnen-Materialien zu verpfänden oder zum Gegenstand sonstiger dinglicher Rechte zu machen.

§ 6 PRODUKTHAFTPFLICHT, FREISTELLUNGSVERPFLICHTUNG

Der Lizenznehmer verpflichtet sich, den Lizenzgeber von sämtlichen Ansprüchen Dritter im Innenverhältnis freizustellen bzw. zu entschädigen, die auf einer Verwendung der Kampagnen-Materialien durch den Lizenznehmer beruhen. Dies gilt insbesondere für Ansprüche aus Produkthaftung.

§ 7 GEWÄHRLEISTUNG DES LIZENZGEBERS UND HAFTUNGSAUSSCHLUSS

 

Dem Lizenzgeber sind keine Rechte Dritter bekannt, welche der Benutzung der Kampagnen-Materialien durch den Lizenznehmer im Umfang der eingeräumten Lizenz entgegenstehen.
Eine Gewährleistung für das Nichtbestehen solcher Rechte ist aber ausdrücklich ausgeschlossen.

§ 8 VERLETZUNGEN DURCH DRITTE

(1) Der Lizenznehmer wird den Lizenzgeber von sämtlichen Verletzungen der auf die Kampagnen-Materialien bezogenen Rechte unverzüglich unterrichten. Der Lizenznehmer ist verpflichtet, den Lizenzgeber in geeigneter Weise bei der Verteidigung der auf die Kampagnen-Materialien bezogenen Rechte zu unterstützen, wenn dies im Einzelfall sachgerecht ist.

(2) Das gerichtliche und außergerichtliche Vorgehen gegen Verletzer ist grundsätzlich dem Lizenzgeber vorbehalten. Falls der Lizenzgeber nicht bereit oder interessiert ist, gegen einen Verletzter vorzugehen, ist der Lizenznehmer berechtigt, aber nicht verpflichtet, Klage wegen Verletzung der  auf die Kampagnen-Materialien bezogenen Rechte vorbehaltlich der Zustimmung des Lizenzgebers im eigenen Namen geltend zu machen.

(3) Die Kosten für die Durchführung von Verletzungsstreitigkeiten trägt jeweils die Partei, die nach diesem Vertrag die Rechte aus den auf die Kampagnen-Materialien bezogenen Rechte geltend macht. Die Parteien verpflichten sich aber, eine abweichende Kostenregelung für den Fall zu verhandeln, dass der Verletzungsstreit die Interessen der jeweils anderen Partei mehr als nur unerheblich berührt.

§ 9 VERLETZUNGEN DES LIZENZVERTRAGES

Falls der Lizenznehmer gegen die Bestimmungen dieses Lizenzvertrages verstößt, hat der Lizenzgeber zunächst aufzufordern, die Vertragsverletzung unverzüglich zu beseitigen. Stellt der Lizenznehmer das beanstandete Verhalten nicht innerhalb einer (1) Woche ab Zugang der Aufforderung ein und erteilt der anderen Partei darüber einen geeigneten Nachweis, ist der Lizenzgeber zur fristlosen Kündigung dieses Lizenzvertrages berechtigt.

§ 10 VERTRAGSDAUER

(1) Dieser Lizenzvertrages wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Der Vertrag ist durch jede Partei mit einer Frist von drei 3 Monaten zum Quartalsende ordentlich kündbar.

(2) Die Kündigung bedarf der Schriftform.

(3) Der Vertrag kann von jeder Partei ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist aus wichtigem Grund gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn Umstände eintreten, die unter Berücksichtigung von Inhalt und Zweck des Vertrages einer oder beiden Vertragsparteien eine weitere Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unzumutbar machen.

§ 11 RECHTE UND PFLICHTEN DES LIZENZNEHMERS BEI VERTRAGSBEENDIGUNG
Mit der Beendigung dieses Lizenzvertrages endet das Recht des Lizenznehmers, die Kampagnen-Materialien  bzw. die mittels ihrer erstellten Produkte zu benutzen.

§ 12 STREITIGKEITEN
Über alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag entscheiden die ordentlichen Gerichte. Gerichtsstand ist der Sitz des Lizenzgebers. Der Lizenzgeber ist berechtigt, einen Rechtsstreit gegen den Lizenznehmer auch bei jedem anderen gesetzlich zuständigen Gericht anhängig zu machen.

§ 13 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

(1) Dieser Vertrag beinhaltet sämtliche Vereinbarungen der Vertragsparteien im Hinblick auf den Vertragsgegenstand. Dieser Vertrag ersetzt und hebt mit Vertragsbeginn alle etwaigen früheren mündlichen und schriftlichen Vereinbarungen der Vertragsparteien im Hinblick auf den Vertragsgegenstand auf. Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht.

(2) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schrift- oder der Textform. Dieses Formerfordernis gilt auch für die Änderung dieser Schrift- bzw. Textformklausel.

(3) Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(4) Sind einzelne oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die nichtigen und unwirksamen Bestimmungen werden durch diejenigen rechtwirksamen Bestimmungen automatisch ersetzt, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommen.